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FAQ Auslandsaufenthalt
Gründe für einen akademischen Auslandsaufenthalt
1. Ausbau der Sprachkenntnisse:
Wer im Alltag eine fremde Sprache sprechen muss, lernt diese schneller und einfacher als es einem durch das Pauken von Vokabeln je möglich sein wird. Und Sprachen öffnen Türen. Wer sich außerhalb des Heimatlandes verständigen kann, dem eröffnet sich auch die Möglichkeit, andere Kulturen zu erfassen, aber auch berufliche Chancen, da man sich im Auslandssemester natürlich auch ein akademisches Fachvokabular aneignet.
„Eine andere Sprache ist eine andere Sicht auf das Leben.“ -Federico Fellini
2. Wann, wenn nicht jetzt?!
Die Möglichkeit ins Ausland zu gehen, fremde Kulturen, Menschen und eine andere Sprache kennenzulernen, bietet sich so nur im Studium! Nach dem Abschluss ist man oft aufgrund beruflicher und privater Verpflichtungen nicht mehr in der Lage, dem gewohnten Alltag für mehrere Monate den Rücken zu kehren. Und Dank der finanziellen Unterstützung durch das International Office wird ein Auslandssemester auch aus finanzieller Sicht möglich!
3. Freundschaften, die ein Leben lang verbinden:
Kaum einer bleibt an der Gasthochschule lange alleine. Neben den vielen anderen Austauschstudierenden gibt es auch oft Buddy-Programme, die die internationalen Studierenden rasch mit den Locals in Kontakt bringen. Durch die besondere Zeit, die die Studierenden im Ausland erleben, dauern die hier geknüpften Freundschaften oft ein Leben lang an.
4. Internationales Netzwerk:
Neben den privaten Freundschaften knüpft man oft auch Kontakte, die sich im späteren Berufsleben bezahlt machen können. Egal ob DozentInnen, KommilitonInnen oder Praktikumsarbeitgeber –all diese Kontakte können sich später als nützlich erweisen.
5. Im Vorstellungsgespräch überzeugen:
Arbeitgeber suchen Absolventen, die international ausgebildet und in der Lage sind, globale Probleme zu erfassen und Lösungsansätze zu erarbeiten, weshalb ein Auslandsaufenthalt mitunter ein Einstellungskriterium sein kann. Nicht nur kann diese Station im Lebenslauf das Zünglein an der Waage im Bewerbungsverfahren sein, auch werden oftmals Verantwortungen internationaler Projekte an diejenigen verteilt, die die fremde Kultur kennen. Denn auch Eigenschaften wie Toleranz, interkulturelle Kompetenz und internationales Kommunikationsgeschick sind Skills, die Returnees oftmals bescheinigt werden.
6. Kulturschock?
Ein studentischer Auslandsaufenthalt ermöglicht einem Einblicke in die Kultur des Gastlands zu erhalten und Teil dieser Kultur zu werden. Nicht nur die Sprache sondern die gesamte Kommunikation ist eine andere. Es werden andere Sitten und Traditionen gepflegt, andere Speisen gegessen und Freundschaften anders gepflegt. Während eines Urlaubsaufenthalts erlebt man die Einheimischen kaum im Alltag und lernt einander nur oberflächlich kennen. Als Austauschstudent hingegen kann man in die Kultur eintauchen und das Land von allen Seiten kennenlernen. Die Studieren erschließen sich einen neuen Kulturkreis was auch bedeutet, dass sich der Blick aufs Heimatland und die eigene Kultur verändert. Man bekommt einen neuen Blickwinkel auf Altbekanntes und sieht seine eigene Welt plötzlich mit anderen Augen
7. Persönliches Wachstum durch den „Blick über den Tellerrand“:
Ins Ausland zu gehen, bedeutet die sichere Umgebung und die eigene Komfortzone zu verlassen. Sich in einer fremdem Umgebung unter neuen Leuten zurechtzufinden ist eine Herausforderung. Doch an dieser wachsen unsere Studierenden. Mit einem gestärkten Selbstvertrauen kehren unsere Outgoings zurück und heben sich durch ihre interkulturellen Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt und im persönlichen Umgang ab.
8. Reiselust und Fernweh stillen:
Ein studentischer Auslandsaufenthalt beschränkt sich nicht allein auf das Sammeln von ECTS-Punkten. Im Rahmen des Auslandssemester sollte auch immer Zeit für Rundreisen und Freizeitaktivitäten sein. Das Land zu entdecken und zu erleben ist Teil des Abenteuers!
9. Studium ist nicht gleich Studium:
Wer sich für sein Studienfach entschieden hat und mutig genug ist, sich diesem Fach im Ausland zu widmen, der wird feststellen, dass das gleiche Thema unter kulturellen, religiösen, sozialen und auch klimatischen Einflüssen im Ausland oft ganz anders behandelt und bewertet wird. Studierende gewinnen einen neuen Blick auf das eigene Studienfach.
10. Uni ist nicht gleich Uni:
Während die TH Bingen eine staatliche Hochschule ist, sind einige unserer Partnerhochschulen privat finanziert. Allein dies führt dazu, dass die Hochschulen über eine andere Infrastruktur verfügen und ganz andere Rahmenbedingungen für Studierende geschaffen werden.
11. Inspiration für die Zukunft:
Oftmals ist schon die Entscheidung für den richtigen Studiengang nicht ganz leicht zu treffen. Wie es dann nach dem Abschluss weitergehen soll, ist dann auch keine leichte Entscheidung. Ein Auslandsaufenthalt kann Orientierung und Inspiration für die Zukunft sein und Möglichkeiten aufzeigen, von denen man zuvor gar nicht wusste, dass es sie gibt.
Zum Auslandsauftenthalt
1. Wo finde ich das International Office der TH?
Sie finden uns in Gebäude 5, Raum 319 und 305, per E-Mail über international(at)th-bingen.de.
2. Ich überlege ins Ausland zu gehen – was nun?
Jeder Auslandsaufenthalt ist anders und von den verschiedensten Faktoren abhängig. Um zu besprechen, ob und wie ein Auslandsaufenthalt für Sie möglich ist, vereinbaren Sie im ersten Schritt einen Beratungstermin mit uns an outgoing(at)th-bingen.de.
Wir beraten Sie zu Ihrem Vorhaben, sodass Sie wissen, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt bereits umfassend geplant und/oder eigenständig finanziert haben.
3. Kann ich mir einen Auslandsaufenthalt leisten?
Auslandsaufenthalte können durch die TH Bingen in Form von Teilstipendien finanziell unterstützt werden. Für Aufenthalte in den Erasmus+ Teilnehmerländern können Sie ein Erasmus+ Stipendium erhalten.
Internationale Aufenthalte außerhalb des Erasmus+ Programms können ebenfalls über das International Office finanziell gefördert werden.
Zudem können Sie BAföG-Auslandsförderung, einen Bildungskredit oder Vollstipendien außerhalb der TH beantragen.
4. Was ist Erasmus+?
Das Erasmus+ Programm ist das größte Mobilitätsprogramm der TH Bingen und Europas. Es zielt auf die Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal ab. Die beteiligten Hochschulen schließen bilaterale Abkommen auf Fächerebene ab, die Art, Umfang und Dauer der Kooperation festlegen. Die Erasmus+ Partnerhochschulen und alle weiteren Partnerhochschulen finden Sie auf unserer Webseite.
Erasmus+ bietet für Studierende viele Mehrwerte. So fallen an den Partnerhochschulen keine Studiengebühren für Sie an. Darüber hinaus werden Leistungen, die Sie dort erbringen über ein zuvor vereinbartes Learning Agreement an der TH Bingen anerkannt und neben einem Erasmus-Studienplatz erhalten Sie über Erasmus+ auch eine finanzielle Förderung.
Wer an einem Erasmus+ Auslandssemester interessiert ist, sollte sich an der Erasmus+ Checkliste in unserem Downloadbereich für Formulare orientieren.
Auch Praktikumsaufenthalte sind über Erasmus+ förderbar. Mehr dazu lesen Sie im FAQ "Kann ich auch ein Auslandspraktikum absolvieren?".
5. Wie hoch ist die Erasmus+ Förderung?
Die Höhe der Förderraten ist, je nach Lebenshaltungskosten, in drei Ländergruppen gestaffelt, um Gleichberechtigung und Transparenz für die Studierenden herzustellen. Die Fördersätze für ein Austauschsemester an einer Erasmus-Partnerhochschule oder für ein Erasmus-Praktikum im Projekt 2024 liegen bei:
Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.
Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern.
Gruppe 3 (monatlich auch 540 Euro): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.
Eine Förderung kann für maximal 4 bis 5 Monate (120 bis 150 Tage) pro Semester gewährt werden (abhängig von der Mittelverfügbarkeit). Dies gilt auch, wenn der Semesteraufenthalt länger andauert. Bei kürzeren Aufenthalten wird die Fördersumme entsprechend reduziert. Mobilitätszuschüsse für Studienaufenthalte sind bei einer Mindestaufenthaltsdauer von 60 Tagen (im Projekt 2024) und einer Höchstdauer von 12 Monaten (360 Tage) möglich. Pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) können Sie mit Erasmus+ (Studienaufenthalt und Praktikum) maximal 12 Monate im Ausland verbringen. Sie können also Ihren Aufenthalt um ein weiteres Semester verlängern und dafür erneut bis zu 4 oder 5 Monate gefördert werden. Voraussetzung für die Bewilligung Ihrer Bewerbung um einen Erasmus+ Studienplatz ist mitunter, dass die Anrechnung Ihrer im Ausland zu erbringenden Leistungen grundsätzlich möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass die Zusage über den Erhalt eines Erasmus-Studienplatzes unter dem Vorbehalt der Mittelzusage durch die EU Kommission steht. Nur wenn ausreichende Fördermittel zur Verfügung stehen, können wir Ihren Aufenthalt ermöglichen. Die Kalkulation Ihres Stipendiums und die jeweils einschlägigen Modalitäten werden bekannt gegeben, sobald die TH Bingen eine Projektzusage durch die EU Kommission erhalten hat.
6. Was sind "Top-Ups" zum Erasmus+ Stipendium?
Zum Zwecke der Gleichstellung und Inklusion sowie der Erreichung der Klimaziele der EU können Studierende im Rahmen der Erasmus-Förderung Sonderzuschüsse (Top-Ups) erhalten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie dem Infoblatt Top-Ups zum ERASMUS+ Stipendium sowie der Ehrenwörtlichen Erklärung für Top-Ups zum ERASMUS+ Stipendium. Beachten Sie unbedingt die Beantragungsdeadlines. Ausschließlich form- und fristgerechte Anträge können berücksichtigt werden.
Wir weisen darauf hin, dass Social Top Ups und Green Travel auf Auslands-BAföG angerechnet werden können.
7. Wie erhalte ich eine Versicherung für meinen Erasmus-Auslandsaufenthalt?
Bitte beachten Sie, dass weder über das Erasmus-Programm noch über die TH Bingen ein Versicherungsschutz besteht. Sie müssen gem. Art. 5 Ihres Grant Agreements selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen (Krankenversicherung inkl. Rückführung aus dem Ausland sowie optional, aber empfehlenswert, Haftpflicht- und Unfallversicherung).
Bitte informieren Sie sich über die individuellen Erfordernisse in Ihrem Gastland (Ansprechpartner ist z.B. Ihre deutsche Versicherung). Klären Sie auch unbedingt, ob besondere Versicherungsbedingungen im Pandemiefall, bzw. bei der Ausreise in (Hoch-)Risikogebiete gelten. Es ist ratsam, sich von dem eigenen Versicherer diesbezüglich beraten zu lassen.
Es besteht die Möglichkeit, die Gruppenversicherung des DAAD abzuschließen. Siehe Links in der Kategorie "Sicherheit im Auslandsaufenthalt" in der Linksammlung.
Sobald Sie während Ihres Auslandsstudiums einen Nebenjob annehmen, und sei dieser auch noch so geringfügig, unterliegen Sie im Gastland der Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie sich vor Ort krankenversichern und für diesen Zeitraum Ihre Krankenversicherung in Deutschland "ruhend stellen" müssen. Bitte erkundigen Sie sich daher unbedingt vor der Aufnahme eines Nebenjobs bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber oder einer (öffentlichen) örtlichen Krankenversicherung über die konkreten Bedingungen.
Gem. Art. 5 Abs. 2 Ihres Grant Agreements sind Sie verpflichtet, uns vor Antritt Ihrer Mobilität folgende Informationen zukommen zu lassen: Name des Versicherers, Versicherungsnummer und Versicherungspolice.
8. Welche Folgen hat der Brexit für mich?
Studienaufenthalte an unseren ehemaligen Partnerhochschulen in UK sind leider nicht mehr über das Erasmus+ Programm förderbar. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich um ein Stipendium zur Förderung Ihrer Mobilität nach Großbritannien zu bewerben. Bitte beachten Sie hierzu die Antwort im FAQ zum Thema "Freemover".
9. Wie werden Auslandsaufenthalte außerhalb Europas gefördert?
Die TH Bingen kann Studierende im Rahmen eines Auslandsaufenthalts außerhalb Europas über Stipendienmittel des DAAD (PROMOS), über Stiftungsmittel aus der Georg-Meyer-Stiftung oder über die Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses Rheinland-Pfalz fördern.
Zudem lobt der Rotary Club Bingen jährlich einen Preis für eine im Ausland geschriebene Abschlussarbeit aus, sofern mehr als drei Abschulussarbeiten im Ausland absolviert wurden.
Beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht und die Mittelverfügbarkeit gegeben sein muss. Ferner steht im Wege der Mobilitätsförderung stets die Chancengleichheit im Vordergrund. Bei der Förderung von Auslandsvorhaben außerhalb des Erasmus+ Programms sind auch die akademischen Leistungen der Studierenden ausschlaggebend für die Bewilligung eines Stipendiums.
10. Kann ich mehrmals Förderung beantragen?
Grundsätzlich können Studierende auch mehrfach gefördert werden. Melden Sie sich daher im International Office, wenn Sie den Schritt ins Ausland ein weiteres mal wagen oder verlängern möchten. So können im Rahmen von Erasmus je 12 Monate pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) gefördert werden. Mehrfachförderung für sonstige Auslandsaufenthalte (Praktika, Freemover Studium, Fachkurse, ...) ist ggfls. ebenfalls möglich. Hierbei werden die üblichen Auswahlkriterien zugrunde gelegt. Alle Studierenden sind im Auswahlverfahren bestmöglich gleichzustellen, sodass jede Bewerbung individuell zu bewerten ist. Zudem ist eine Förderung immer von der Mittelverfügbarkeit abhängig.
11. Bekomme ich während meines Auslandsaufenthalts BAföG?
Studierende haben die Möglichkeit für die Dauer ihres Auslandsaufenthalts BAföG-Auslandsförderung zu beantragen. Die für Ihr Zielland zuständige Stelle finden Sie über den Tab Linksammlung.
Nach unserer Kenntnis wird gem. § 21 III Nr. 2 BaföG ein Stipendienbetrag, der über 300 EUR/Monat liegt auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von der für Ihr Zielland zuständigen Stelle.
Wir weisen darauf hin, dass Social Top Ups auf Auslands-BAföG angerechnet werden können.
12. Wie bezahle ich die Studiengebühren an der ausländischen Hochschule?
Sofern Sie Ihr Auslandssemester an einer unserer europäischen Partnerhochschulen absolvieren, werden die Studiengebühren, die für gewöhnlich an der ausländischen Hochschule anfallen, für Sie erlassen!
Sofern Sie sich für einen Freemover-Aufenthalt entscheiden, können Studiengebühren anfallen. In diesem Fall gibt es jedoch die Möglichkeit, diese Kosten über das Auslands-BAföG abzufedern. Studiengebühren können hierüber grundsätzlich bis zu einem Betrag von 4.600 EUR rückerstattungsfrei abgedeckt werden.
13. Werden die im Ausland erbrachten Leistungen von der TH angerechnet?
Vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie mit der Gasthochschule und der TH Bingen ein Learning Agreement. Hierin wird festgelegt, welche Kurse Sie im Ausland absolvieren und mit wie vielen ECTS diese anerkannt werden. Bitte klären Sie die Möglichkeiten der Anrechnung vor der Mobilität mit dem Auslandsbeauftragten Ihres Studiengangs und dem Prüfungsausschuss(-vorsitzende/n).
Im Falle von Erasmus+ Outgoing-Studierenden sind mind. 15 anrechenbare ECTS je Auslandssemester zu belegen.
14. Wer unterschreibt mein Learning Agreement?
Die Learning Agreements werden grundsätzlich durch den/die Prüfungsausschussvorsitzende/n unterzeichnet. Bitte beachten Sie jedoch, dass für Teilnehmer*innen des Erasmus+ Programms der Prozess des "Online Learning Agreements" gilt und das OLA nicht direkt vom PAV unterschrieben werden kann, sondern per Freigabedokument via Outgoing(at)th-bingen.de zur Unterzeichnung eingereicht werden muss. Folgen Sie bei der Erstellung Ihres OLA unbedingt Schritt für Schritt den Leitfaden zum OLA. Bitte nehmen Sie aber zuerst mit Ihrer/m zuständigen Auslandsbeauftragten Kontakt auf und klären die einzutragenden Inhalte ab.
Wichtig: Das Online-Format der Learning Agreements gilt ausschließlich Teilnehmer*innen des Erasmus+ Programms.
15. Was ist EWP und was heißt das für mich?
EWP steht für "Erasmus Without Paper" und spielt für Studierende, die ein Erasmus-Auslandssemester wahrnehmen, eine Rolle. Die Digitalisierung des Erasmus+ Programms ist eines der großen Themen für die Zukunft der europäischen Hochschulzusammenarbeit und die EU Kommission hat Vorgaben zur Digitalisierung Bestandteile des Erasmus-Programms gemacht, die binnen eines vorgegebenen Zeitplans umzusetzen sind.
Wenngleich die Umsetzung der Digitalisierungsanforderungen (EWP) zahlreiche Änderungen bedingt, so merken Sie hiervon vordergründig vor allem wenn es um die Erstellung Ihres Erasmus Online-Learning Agreements geht. Dieser Prozess wurde zum WiSe 2022/23 eingeführt und ist für Sie, die Auslandsbeauftragten und die Prüfungsausschussvorsitzenden und auch uns noch neu. Bitte haben Sie Nachsicht und Verständnis, dass es aufgrund dessen zu Verzögerungen und insb. fachbereichsseitig zu Unklarheiten kommen kann. Dies wird Ihren Auslandsaufenthalt jedoch nicht gefährden, solange alle Frist eingehalten werden.
Überdies werden sämtlich bestehende Erasmus-Partnerschaftsverträge derzeit (erstmals digital) erneutert. Diese Verträge werden turnusmäßig alle 7 Jahre erneuert. Leider kommt es hier zu Verzögerungen, die nicht der TH, sondern der EU geschuldet sind. Ob und welche Auswirkungen dies auf Ihre Pläne, ein Erasmus-Auslandssemester wahrzunehmen hat, können Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch erfragen.
16. Ich habe mein Erasmus+ Online Learning Agreement grade erstellt und einen Fehler gefunden. Wie kann ich diesen noch korrigieren?
Systemseitig wird das Online Learning Agreement nach Ihrer digitalen Unterzeichnung in ein Verwaltungssystem zum Abzeichnen oder Ablehnen von Seiten der TH Bingen geladen. Während dieses Status können Sie keine weitere Bearbeitung oder Änderung mehr vornehmen.
Um diesen Fehler zu vermeiden, erstellen Sie bitte Ihre OLA Schritt für Schritt gemäß des Leitfadens! Sollte dennoch ein Fehler passieren, melden Sie sich bei uns. Wir lehnen das Agreement auf im System ab. Danach können Sie es wieder bearbeiten. Dies sollte nur im Ausnahmefall erforderlich sein. Folgen Sie dem Leitfaden, sollte eine Nachbesserung, die zu erheblichen Verzögerungen führen kann, nicht erforderlich sein.
Bitte legen Sie auf keinen Fall ein neues OLA an und vermeiden Sie, dass es zu diesem Fehler kommt.
17. Kann ich mein Learning Agreement noch ändern, wenn ich schon im Ausland bin?
Änderungen an Ihrem Learning Agreement müssen binnen 5 Wochen nach Ihrer Ankunft vereinbart werden.
Für Erasmus-Studierende gilt: Weitere Informationen zum Ausfüllen und Ändern des Learning Agreements finden Sie in dem Leitfaden Online Learning Agreements in unserem Bereich für Formulare.
18. In welcher Sprache kann ich im Ausland studieren?
Viele unserer Partnerhochschulen bieten Kurse in englischer Sprache an. Zudem besteht in aller Regel die Möglichkeit, in der jeweiligen Landessprache zu studieren.
Für Erasmus-Auslandsaufenthalte an einer unserer Partnerhochschulen gilt grundsätzlich, dass ein Sprachniveau von mind. B1 in der Unterrichtssprache vor Antritt des Auslandsaufenthalts gegeben sein muss, jedoch können einzelne Partner auch höhere Sprachkenntnisse fordern. Eine solche Einschränkung gibt es bei Praktikumsaufenthalten und internationalen Auslandsaufenthalten häufig nicht.
19. Muss ich einen Sprachtest absolvieren?
Die Absolvierung des OLS-Selfassessment ist aufgrund einer Ausnahmeregelung zur Zeit keine Pflicht. Trotzdem laden wir Sie ein die kurzen Sprachtests vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt zu absolvieren, um ihren persönlichen Fortschritt sichtbar zu machen. Die Plattform EU-Academy kann darüber hinaus auch zum aktiven Sprachenlernen und zum Studieren anderer Themengebiete genutzt werden. Bitte nutzen Sie das Angebot aber erst im Rahmen Ihrer Mobilität, da der Zugang nach der Aktivierung leider auf drei Jahre begrenzt wird.
20. Welche Hochschule passt zu meinem Studiengang?
Wer einen schnellen Überblick darüber gewinnen möchte, welche Partnerhochschule sich für den eigenen Studiengang eignet, kann eine Übersicht auf unseren Intranet-Seiten finden. Diese Übersicht soll Ihnen eine gezieltere Suche ermöglichen.
Bitte schauen Sie sich im zweiten Blick auf unserer Webseite die Profile unserer Partnerhochschulen an, um zu erfahren, welche Studienmöglichkeiten wir Ihnen an den Partnerhochschulen bieten können. Sie fragen sich was die Formulierung „Hochschulen, die für Ihren Studiengang von Interesse sind“ bedeutet? Partnerschaftsverträge mit ausländischen Hochschulen werden für bestimmte Subject Areas geschlossen. So kommt es, dass der Vertrag mit einer Hochschule z.B. die Studienmöglichkeit „Business“ umfasst. Wir schreiben in den Profilen dann, dass diese Hochschule für Studierende aus unterschiedlichen Studiengängen (z.B. WI, UW, EGU oder AW) von Interesse ist, da Studierende dieser Studiengänge häufig gern Business-Module als Wahlpflichtfach belegen. Die Formulierung „Hochschulen, die für Ihren Studiengang von Interesse sind“ bedeutet also nicht zwingend, dass Sie an dieser Hochschule den Studiengang belegen können, den Sie auch an der TH Bingen studieren. Weitere Fragen zu Ihren Studienmöglichkeiten beantworten wir Ihnen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch oder per E-Mail an outgoing(at)th-bingen.de.
21. Ich möchte nicht an einer der Partnerhochschulen, sondern an einer anderen Hochschule studieren.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit an einer Hochschule zu studieren, die derzeit keine Partnerhochschule der TH Bingen ist. Eventuell kann eine neue Partnerschaft ins Leben gerufen werden (dies benötigt allerdings Zeit) oder die Gasthochschule kann Sie möglicherweise auch als Freemover*in aufnehmen. Bei den Erfahrungsberichten finden Sie auch Berichte von selbst organisierten Auslandsaufenthalten.
22. Welche Kurse kann ich an der Gasthochschule belegen?
Bei Partnerhochschulen gilt: Die TH Bingen hat für bestimmte Kurse, Fakultäten oder Bereiche Agreements mit den Partnerhochschulen geschlossen. Einen kurzen Überblick, welche Bereiche dies sind, finden Sie auf unserer Webseite in den Kurzprofilen der Partnerhochschulen. Sollten Sie Kurse belegen wollen, die nicht von dem Agreement zwischen der TH und der Partnerhochschule umfasst sind, prüfen wir für Sie, welche Möglichkeiten es gibt.
Sofern Sie als Freemover*in an eine Gasthochschule gehen, müssen Sie die Kurswahl mit dieser Hochschule abstimmen.
23. Wer war schon in meinem Zielland?
Im Intranet können Sie unter Erfahrungsberichte von den Eindrücken Ihrer Kommiliton*innen erfahren.
Außerdem können Sie ausländische Studierende der TH Bingen über das Buddy-Programm kennenlernen und bereits vor Ort "internationale Luft" schnuppern. Die Teilnahme am Programm ist eine ausgezeichnete Vorbereitung für einen eigenen Auslandsaufenthalt.
24. Kann ich auch ein Auslandspraktikum absolvieren?
Die TH Bingen untersützt grundsätzlich alle akademischen Auslandsaufenthalte und selbstverständlich auch Auslandspraktika oder Abschlussarbeiten im Ausland.
Praktika im EU-Ausland (EU-Mitgliedsstaaten, EU-Kandidatenländer, EFTA-Staaten) mit einer Mindestdauer von 2 Monaten (60 Tagen) und einer Höchstdauer von 12 Monaten (360 Tagen) können über Erasmus+ (SMP) gefördert werden. Zuständig für die administrative Abwicklung und die Finanzierung dieser Praktika ist die Agentur für internationale Hochschulmobilität Rheinland-Pfalz. Dennoch sind Sie dazu verpflichtet, das International Office zu informieren, wenn Sie einen Aufenthalt an einer Hochschule, ein Praktikum im Ausland oder einen sonstigen studentischen Auslandsaufenthalt planen. Hieraus erwachsen für Sie in keinem Fall Nachteile! Im International Office wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
25. Ich möchte einen Auslandsaufenthalt absolvieren, habe jedoch bereits alle Leistungen erbracht, gibt es noch eine Möglichkeit ?
Die einzige Möglichkeit in diesem Fall ist das Erasmus+ Graduierten Praktikum.
Graduierte können innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Exmatrikulation über Erasmus+ gefördert werden. Voraussetzung für ein Stipendium ist ein abgeschlossenes Studium an der TH Bingen: Die Teilnehmenden müssen ein vollständiges Studium in Deutschland absolviert haben und einen anerkannten Abschluss vorweisen.
Die Bewerbung (online) muss vor der Exmatrikulation eingehen.
Praktika im EU-Ausland (EU-Mitgliedsstaaten, EU-Kandidatenländer, EFTA-Staaten) können über Erasmus+ (SMP) gefördert werden. Zuständig für die administrative Abwicklung und die Finanzierung dieser Praktika ist die Agentur für internationale Hochschulmobilität Rheinland-Pfalz. Dennoch sind Sie dazu verpflichtet, das International Office zu informieren, wenn Sie einen Aufenthalt an einer Hochschule, ein Praktikum im Ausland oder einen sonstigen studentischen Auslandsaufenthalt planen. Hieraus erwachsen für Sie in keinem Fall Nachteile! Im International Office wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
26. Wie bewerbe ich mich für einen Auslandsaufenthalt?
Bevor Sie Ihre Bewerbung im International Office einreichen, können Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren. Einen Beratungstermin können Sie per E-mail an outgoing(at)th-bingen.de anfragen.
Die relevanten Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.
27. Bis wann muss ich mich bewerben?
Beachten Sie unbedingt die Bewerbungsdeadlines bei Ihrer Bewerbung! Diese finden Sie im Intranet unter Outgoings.
Studierende, die Förderung außerhalb des Erasmusprogramms beantragen möchten, sollten sich aber auch nach Ablauf der Fristen noch bei uns melden, da wir in diesem Fall ggfls. Reststipendien vergeben können!
28. Nach welchen Kriterien wird meine Bewerbung begutachtet?
Grundlage für die Bewertung Ihrer Bewerbung sind vor allem:
- Ihre akademischen Leistungen (im Rahmen der Erasmus-Förderung nicht vorrangig)
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für Ihren weiteren Studienverlauf als Haupthörer an der TH Bingen
- Anrechenbarkeit von im Ausland zu erbringenden Leistungen
- Ihre Motivation und soziales/interkulturelles Engagement
- Ihre finanzielle Ausgangslage (gilt nicht für Erasmus+ Mobilitäten)
- Sofern zutreffend: Vorliegen eines "disadvantage backgrounds" (z.B. Schwerbehinderung oder Auslandsaufenthalt mit ihrem Kind)
- Mittelverfügbarkeit / Verfügbarkeit an Plätzen einer Partnerhochschule
- Unterstützung des Vorhabens durch den/die zuständige/n Auslandsbeauftragte/n
Alle Studierenden sind im Auswahlverfahren bestmöglich gleichzustellen, sodass jede Bewerbung individuell zu bewerten ist.
Wie diese Kriterien zu erfüllen sind und welche weiteren Voraussetzungen gelten erfahren Sie von uns.
29. Wie gut müssen meine Noten für ein Stipendium sein?
Die TH Bingen kann Studierende im Rahmen eines Auslandsaufenthalts über unterschiedliche Fördermittel fördern. Das International Office verwaltet diese Mittel und entscheidet, welcher Fördertopf für Ihr Auslandsvorhaben ausgewählt werden kann. In jedem Fördertopf stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Wenngleich in allen Fällen der Förderung akademische Leistungen ein relevantes Auswahlkriterium darstellen, so ist einzig für die Förderung aus Mitteln der Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses Rheinland-Pfalz oder aus PROMOS ist ein Mindestnotendurchschnitt von 2,5 eine der zu erfüllenden Voraussetzungen. Für die Erasmus-Förderung ist der Notendurchschnitt nur ein untergeordnetes Auswahlkritierum, sodass i.d.R. die Förderung auch mit einem schlechteren Schnitt möglich ist.
Beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht und im Wege der Mobilitätsförderung stets die Chancengleichheit im Vordergrund steht.
30. Ich habe meine Bewerbung eingereicht – wer ist jetzt mein/e Ansprechpartner*in?
Unabhängig davon, ob Sie sich an der TH um Förderung, einen Studienplatz an einer Partnerhochschule oder einen sonstigen Auslandsaufenthalt bewerben: Ihr Ansprechpartner bleiben wir. Über die Einbindung weitere wichtiger TH-interner Ansprechpartner (z.B. die zuständigen Auslandsbeauftragten) informieren wir Sie.
Darüber hinaus werden Ihnen unterschiedliche Ansprechpartner*innen im Gastland beiseite stehen. Wichtig ist, dass Sie die Kommunikation mit dem International Office der TH Bingen während der gesamten Zeit (Planung, Auslandsaufenthalt, Rückkehr) nie abreißen lassen. Um einen möglichst problemlosen Ablauf Ihres Auslandsaufenthalts zu gewährleisten, ist eine reibungslose Kommunikation mit Ihnen unerlässlich. Ebenso erwarten wir von allen Stipendiat*innen der TH Bingen eine höfliche und transparente Korrespondenz mit Ihren Ansprechpartner*innen im Gastland. Bitte denken Sie daran, die Emails, die über Ihre TH-Emailadresse eingehen auch während Ihres Auslandsaufenthalts zu prüfen. Dies hat den Grund, dass wir Sie auch während des Auslandsaufenthalts kontaktieren und Ihnen wichtige Informationen zukommen lassen. Nutzen Sie für die Korrespondenz für uns bitte ausschließlich Ihre TH-interne Email-Adresse.
31. Ich habe mich um Förderung / einen Studienplatz an einer Partnerhochschule beworben - wird mein Antrag bewilligt?
Ob Ihrem Antrag stattgegeben werden kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Ausschlaggebend sind vor allem die o.g. Kriterien. Vor Sichtung Ihrer Bewerbung (zum jeweiligen Stichtag) können wir keine verbindlichen Aussagen über die Erfolgschancen Ihrer Bewerbung treffen.
32. Wann weiß ich, ob mein Erasmus-Auslandssemester zustande kommt?
Nach Fristende (15.03. für WiSe-Aufenthalte und 15.09. für SoSe-Aufenthalte) werden alle eingegangen Bewerbungen gesichtet. Danach werden Sie zu einer Pflichtveranstaltung eingeladen bevor wir Sie an der Gasthochschule nominieren. In dieser Pflichtveranstaltung informieren wir Sie über die weiteren Schritte und besprechen Ihre Fragen.
Sofern Sie die Anforderungen erfüllen, werden wir Sie dann an der Partnerhochschule nominieren.
Der weitere Prozess ist Schritt-für-Schritt in der Erasmus+ Checkliste dargelegt. Dieser Prozess zieht sich über das Ihrem Auslandsaufenthalt vorangehende Semester. Über alle in diesem Zeitraum zu erledigenden To Dos können Sie sich in der Checkliste informieren. Ferner erhalten Sie fortlaufend Informationen über die nächsten zu tätigenden Schritte von uns via Email. Der letzte Schritt vor Antritt Ihrer Mobilität ist die Unterschrift des Grant Agreements (verbindlicher Zuwendungsvertrag), welche erfolgt, sobald alle vorherigen To Dos von Ihnen erledigt wurden.
33. In welcher Höhe ist mein Stipendium rückzahlbar?
Bei den vom International Office vergebenen Mobilitätsstipendien handelt es sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. D.h., dass Sie die Gesamtsumme für Ihren Auslandsaufenthalt aufwenden können und nichts davon an uns zurückzahlen müssen. Voraussetzung ist, dass Sie die Förderbedingungen wahren.
34. Wo finde ich weitere Links und Informationen?
Neben den Links unter der Linksammlung im Intranet beraten wir Sie gerne.
35. Was sind die Olat-Kurse "Go Out -Wege ins Ausland" und "Internationalization@home"?
Über unseren Olat-Kurs "Go Out - Wege ins Ausland" erhalten Sie akutelle Informationen rund um Ihren Auslandsaufenthalt. Wir informieren Sie über aktuelle Ausschreibungen von Auslandspraktika oder -abschlussarbeiten, über Fördermöglichkeiten und Deadlines. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihren Outgoing-Kommiliton*innen zu vernetzen.
Über den Olat-Kurs "Internationalization@home" werden Sie von uns über akutelle, interkulturelle und internationale Veranstaltungen informiert.
Alle Kurse des International Office (auch die Kurse für unsere internationalen Studierenden) können über den Zugangscode "TH-International" gebucht werden.
36. Ich habe bereits ein externes Stipendium - wieso muss ich mich an der TH melden?
Durch eine Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes ist es erforderlich geworden, alle Auslandsaufenthalte der TH Studierenden und die dabei erworbenen (Studien- und/ oder Prüfungs-)Leistungen zu erfassen.
Aus diesem Grund sind Sie dazu verpflichtet, sich an das International Office wenden, wenn Sie einen Aufenthalt an einer Hochschule, ein Praktikum im Ausland oder einen sonstigen studentischen Auslandsaufenthalt planen.
Die im Ausland erbrachten Leistungen werden vom International Office digital erfasst, um Ihnen die spätere Leistungsanerkennung zu erleichtern. Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn Sie Leistungen, die Sie im Ausland erbracht haben, nicht an der TH anerkennen lassen wollen.
Eine Meldung hat für Sie keine Nachteile. Im Gegenteil: Sie profitieren hierbei dadurch, dass das International Office Ihnen hilfreiche Hinweise geben und finanzielle Fördermöglichkeiten für Ihren Auslandsaufenthalt aufzeigen kann.
37. Auf was muss ich noch achten bevor ich meinen Auslandsaufenthalt antreten kann?
Kümmern Sie sich um Ihre allgemeine Sicherheitsvorsorge. Wir empfehlen Ihnen hierfür mindestens folgende Dinge zu beachten:
Vor Ausreise:
- Informieren Sie sich über Ihr Gastland und ein angemessenes Verhalten im Gastland
- Auswärtiges Amt
- Deutsche Auslandsvertretungen im Gastland
- App "Sicher Reisen" des Auswärtigen Amtes
- Zutreffendes Visum beantragen: Frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Konsulat aufnehmen.
- Notfallrufnummern im Mobiltelefon speichern und auf Notfallkarte notieren (auch die der nächsten deutschen Auslandsvertretung)
- Wichtige Dokumente kopieren/einscannen und gut verwahren
- Impfschutz/Prophylaxe
- Vorsorgeuntersuchungen
- Reiseapotheke
- Medizinische Hinweise des auswärtigen Amtes
- Linksammlung "Sicherheit im Auslandsaufenthalt"
Bei geplanten Tauchgängen im Ausland beachten Sie unbedingt die Branchenregel Hochschule der DGUV. Demnach gilt: „Arbeiten unter Wasser müssen nach den aktuellen sicherheitstechnischen Regeln durchgeführt werden." Hierzu gehören:
• Schriftliche Bestellung einer Person für die Taucheinsatzleitung,
• Sicherstellung der Verständigung zwischen Taucher(n) und Signalmann und
• Erfüllung der Anforderungen bezüglich Beschaffenheit der Ausrüstung nach §§ 3-7 und 14 DGUV Vorschrift 40 „Taucherarbeiten“.“
Bitte wenden Sie sich daher unbedingt vor Antritt einer Mobilität, die diese Themen umfasst an Ihre Exkursions- oder Studiengangsleiter*innen an der TH Bingen.
Im Gastland:
1. Erreichbarkeit im Notfall sicherstellen
- Erreichbarkeiten in der Institution hinterlegen
- Registrierung in der Krisenvorsorgeliste für deutsche Staatsbürger/-innen des Auswärtigen Amtes
- Mobiltelefon regelmäßig aufladen, ggf. Powerbank mitnehmen
2. Auf dem Laufenden bleiben:
- länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes verfolgen bzw. als E-Mail-Newsletter abonnieren und/oder die entsprechende App installieren.
- Vernetzen
- Unabhängige lokale Nachrichten zur Sicherheitslage
3. Risiken reduzieren
- Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte befolgen
4. Verhalten anpassen
- Hinweise zum Verhalten bei besonderen Gefahrenlagen
- Hinweise zum Verhalten bei Angriffen und Anschlägen
5. Komplikationen vermeiden
- Wenn Taxi, dann möglichst lizenzierte offizielle Funktaxis mit Taxameter nutzen
- Bei der Wahl von Hotels, Wohnungen die Umgebung berücksichtigen
- Umgebung kennen (Polizei, Krankenhaus, deutsche Auslandsvertretungen)
- Fluchtwege / Notausgänge kennen
DAAD Hinweise Sicherheitsvorsorge
Bitte beachten Sie auch Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge des deutschen Akademischen Austauschdienstes.
38. Ich habe noch viele weitere Fragen...
Jeder Auslandsaufenthalt ist anders. Um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Informationen haben, führen Sie gerne vor Einreichung Ihrer Bewerbung ein persönliches Beratungsgespräch mit uns - Anfrage über outgoing(at)th-bingen.de.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Auslandsbeauftragten Ihres Studiengangs bei der Beratung hinsichtlich der akademischen Aspekte Ihres Auslandsaufenthalts zur Seite. Sie verweisen Sie auch an ggfls. weitere wichtige Ansprechpersonen, wie z.B. die Prüfungsausschussvorsitzenden.
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