Rund ums Studium

Von A wie Adresse ändern bis Z wie Zeugnis beantragen gibt es einiges im Studium zu organisieren. Hier bekommen Sie die Infos dazu.

Das müssen Sie wissen:

Wenn Sie Ihr Studium fortsetzen möchten, müssen Sie sich für jedes Semester zurückmelden. Die Rückmeldefrist für ein Sommersemester ist der 31.01. Zum Wintersemester können Sie sich bis zum 31.07. rückmelden.

Zur Rückmeldung überweisen Sie den Semesterbeitrag an folgende Kontoverbindung:

Landeshochschulkasse Mainz
IBAN: DE51 5500 0000 0055 0015 28
BIC: MARKDEF1550
Institut: Deutsche Bundesbank Filiale Mainz

Der Verwendungszweck ist wie folgt aufgebaut:
[Matrikelnummer]-[Semester]-R-[Nachname]-[Vorname], wobei das Semester aus dem Jahr und der Endung 1 für Sommersemester und 2 für Wintersemester besteht.
Max Mustermann gibt für das Wintersemester 2025/26 also an:
1234567-20252-R-Mustermann-Max.

Bitte beachten Sie, dass der Semesterbeitrag bis zur Frist auf dem Konto der Landeshochschulkasse eingegangen sein muss. Es ist nicht ausreichend, die Überweisung am Stichtag erst zu veranlassen.
Sollte der Semesterbeitrag verspätet eingehen, wird ein Säumniszuschlag von 25 € fällig.

Wenn Sie Ihr Studium pausieren möchten, können Sie ein Urlaubssemester beantragen. In einem Urlaubssemester werden Ihre Fachsemester nicht weiter fortgezählt. Eine Beurlaubung ist aus folgenden Gründen möglich:

  • Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien (Studierendenschaft, Studierendenwerk)
  • länger andauernde Erkrankung
  • Betreuung einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
  • Mutterschafts- und Erziehungszeiten
  • ordnungsgemäßes einschlägiges Auslandsstudium bis zu zwei Semestern; dies gilt nicht für Auslandsstudienzeiten, die nach der Prüfungsordnung abzuleisten sind
  • betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums

Für ein Urlaubssemester wird der Semesterbeitrag fällig, aber keine Studiengebühren (z. B. für einen Weiterbildungsmaster), welche darüber hinaus fällig sein könnten. Während der Beurlaubung dürfen Sie keine Leistungen erbringen, also zum Beispiel Prüfungen absolvieren.

Den Antrag auf Beurlaubung stellen Sie innerhalb der Rückmeldefrist (bis 31.01. für das folgende Sommersemester oder 31.07. für das folgende Wintersemester) im Studierendenportal inCampo elektronisch. Dort können Sie auch die benötigten Nachweise hochladen.

Wenn Sie Ihr Studium an der TH Bingen beenden möchten, müssen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Das funktioniert elektronisch im Studierendenportal inCampo. Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.

Die Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier.

Auch als Studentin haben Sie Anspruch auf den gesetzlichen Mutterschutz. Dies gilt für den Zeitraum 6 vor und 8 Wochen nach der Geburt sowie während der Stillzeit. Ihnen sollen gemäß Mutterschutzgesetz keine Nachteile für das Studium entstehen.

Während der Mutterschutzfristen sind Sie aus Sicherheitsgründen von Prüfungen und Veranstaltungen ausgeschlossen. Sie können jedoch eine Erklärung abgeben, dass Sie dennoch am Studienbetrieb teilnehmen möchten. Diese Erklärung kann jederzeit mit Wirkung in die Zukunft widerrufen werden.

Wie melde ich eine Schwangerschaft?

  1. Sie melden Ihre Schwangerschaft frühestmöglich im Studierendensekretariat. Dort werden gemeinsam mit Ihnen Formulare für die Meldung ausgefüllt.
  2. Unsere Sicherheitsfachkraft wird informiert, da eine Gefährdungsbeurteilung für die geplanten Veranstaltungen wie Praktika, Labore etc. durchgeführt werden muss. Dabei wird festgestellt, ob Veranstaltungen untersagt werden müssen oder eine Ersatzleistung angeboten werden sollte.
  3. Über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung werden Sie und die verantwortlichen Stellen in der Hochschule informiert.

Wenn Sie nicht an Prüfungen und Veranstaltungen teilnehmen möchten, können Sie sich auch beurlauben lassen.
Den Prozess und die dazugehörigen Dokumente finden Sie am Ende der Seite zum Download.

Studierende sind bei allen Tätigkeiten, die im Verantwortungsbereich der Hochschule liegen, unfallversichert. Dies schließt auch die direkten Wege von und zur Hochschule ein. Unfälle und Wegeunfälle sind dem Studierendensekretariat zu melden, welches die Daten für Sie an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz weiterleitet. Sollte der Unfall auf dem Gelände der Hochschule passiert sein, wird gleichzeitig die Sicherheitsfachkraft in Kenntnis gesetzt. 

Weitere Informationen finden Sie bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Seit 2022 hat die TH Bingen eine eigene App. Neben News, E-Mails, Noten und Speiseplänen der Mensa finden Sie dort auch Ihren Studierendenausweis und das Semesterticket. Die App ist für Sie kostenlos.

Der Studierendenausweis und das Semesterticket aktualisieren sich dabei jeweils mit der Rückmeldung.

Sollten Sie kein Smartphone haben, können Sie sich im Studierendensekretariat gegen Gebühr einen Papierausweis ausstellen lassen. Dieser muss jedes Semester neu beantragt werden. Den Antrag finden Sie am Ende der Seite zum Download. Mit Ausstellung der Papieralternative werden Semesterticket und Studierendenausweis in der App gesperrt.

Wer an Lehrveranstaltungen der TH Bingen teilnehmen möchte, ohne sich einzuschreiben, kann eine Gasthörerschaft beantragen.

Als Gasthörer oder Gasthörerin haben Sie keinen Studierendenstatus. Das bedeutet, Sie bekommen kein Studierendenausweis oder Semesterticket und Sie dürfen auch nicht an Prüfungen teilnehmen.

Wenn Sie uns als Gasthörer oder Gasthörerin besuchen möchten, füllen Sie den Antrag am Ende der Seite aus und reichen diesen im Studierendensekretariat ein. Sofern der gewünschte Studiengang freie Kapazitäten hat, bekommen Sie eine Zulassung und einen Gasthörerschein. Am besten kontaktieren Sie im Voraus schon einmal die Lehrperson der Veranstaltung, welche Sie interessiert.

Bitte beachten Sie, dass die Gasthörerschaft gebührenpflichtig ist und an der TH Bingen pauschal 200 € pro Semester kostet.

Ihre Adresse können Sie selbstständig im Studierendenportal inCampo ändern: Service > Persönliche Einstellungen > Kontaktdaten bearbeiten. Bitte achten Sie darauf, Ihre Angaben aktuell zu halten, damit wichtige Post Sie auch erreicht.

Wenn sich Ihr Vorname oder Nachname geändert hat, können Sie die Anpassung dieser Angabe im Studierendenportal inCampo online beantragen. Dazu füllen Sie einfach den Antrag zur Namensänderung aus und laden die benötigten Nachweise hoch. Sie können den Bearbeitungsstand Ihres Antrags ebenfalls im Portal nachvollziehen.

Ihre Studienbescheinigung finden Sie im Studierendenportal inCampo unter Mein Studium > Studienservice > Bescheide/Bescheinigungen > Allgemein sobald Sie für das nächste Semester rückgemeldet wurden. Sie können diese eigenständig abrufen und ausdrucken.

Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln möchten, stellen Sie während der laufenden Bewerbungsfristen einen Antrag in inCampo. Bitte verwenden Sie dafür Ihren Studierendenaccount und registrieren sich nicht neu als Bewerber*in.

Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich absolviert haben, werden Ihnen automatisch die Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement) ausgestellt. Falls Sie mit der Anmeldung zur Abschlussarbeit den entsprechenden Antrag gestellt haben, bekommen Sie gleichzeitig die englischen Übersetzungen. In der Regel werden Ihnen die Dokumente per Einschreiben postalisch zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass mit einer Bearbeitungszeit von etwa sechs Wochen zu rechnen ist.

FAQ zur Studienorganisation

Sie werden von uns per E-Mail an die Rückmeldung erinnert. In dieser E-Mail finden Sie alle wichtigen Informationen. Außerdem können Sie sich hier auf der Homepage informieren.

Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags ist nur bei einer Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn möglich. Den Antrag dafür finden Sie im Studierendenportal inCampo.

Sie finden das Semesterticket in der TH Bingen-App. Dieses wird immer zum Semesterbeginn bzw. nach der Rückmeldung freigeschaltet.

Gasthörern und Gasthörerinnen stehen gegen Gebühr ausgewählte Vorlesungen offen. Als Gasthörer*in ist es nicht möglich, Prüfungen abzulegen oder einen Studienabschluss zu erwerben. Als Gasthörer*in haben Sie keinen Anspruch auf BAföG, zudem erhalten Sie keinen Studierendenausweis und kein Semesterticket.

Einen neuen PUK bekommen Sie im Studierendensekretariat. Dieser ist gebührenpflichtig und kostet 20 €. Den Betrag können Sie vorher überweisen oder vor Ort mit der Bezahl-App des Studierendenwerks bezahlen. Für die Überweisung nutzen Sie dieselbe Bankverbindung wie für den Semesterbeitrag und geben im Verwendungszweck Matrikelnummer, vollständigen Namen und PUK an. 

Sie überweisen den Beitrag an die Landeshochschulkasse, von dort werden uns die Informationen zu eingegangen Zahlungen einen bis zwei Tage später weitergeleitet. Hier kommt es also zu Verzögerungen, dennoch zählt immer das Eingangsdatum bei der Landeshochschulkasse. Es entstehen Ihnen keine Nachteile. 

Außerdem kann es zu Verzögerungen kommen, wenn der Verwendungszweck der Überweisung nicht eindeutig oder falsch war. In solchen Fällen schicken Sie am besten per E-Mail einen Nachweis zu der Überweisung an das Studierendensekretariat. 

Eventuell haben Sie eine oder mehrere Rückmeldesperren. Das können Sie in inCampo nachsehen: Mein Studium > Studienservice im Reiter Mein Status. Bei Sperren wegen einer endgültig nicht bestandenen Prüfung oder auslaufender Prüfungsordnung wenden Sie sich an Ihr Studiengangsekretariat; in allen anderen Fällen an das Studierendensekretariat. 

Wenn Sie Ihre Abschlussdokumente verloren haben oder sie zerstört wurden, können Sie eine Zweitschrift, bzw. eine Rekonstruktion bekommen. Dafür melden Sie sich bitte im Sachgebiet Urkunden/Zeugnisse. Bitte beachten Sie, dass die erneute Ausstellung der Dokumente gebührenpflichtig ist, wobei sich die Kosten je nach Aufwand berechnen. Der Betrag wird Ihnen von der Sachbearbeitung mitgeteilt.

Englische Übersetzungen der Urkunden und Zeugnisse werden auf Antrag erstellt. Den Antrag müssen Sie gleichzeitig mit der Anmeldung der Bachelor-/ Masterarbeit im Studiengangsekretariat stellen. Eine rückwirkende Ausstellung der englischen Dokumente ist ausgeschlossen. 

Wir benötigen das Originaldokument, das Sie uns bitte zusenden. Sollten Sie noch als Student*in eingeschrieben sein entstehen für bis zu drei Beglaubigungsvermerken je Dokument keine Gebühren, andernfalls sind Gebühren zu entrichten. Für die Kopien in Papierform wird je Kopie ebenfalls eine Gebühr fällig. Die Kopien können Sie auch selbst fertigen (Schwarzweißfotokopie, Vor- und Rückseite wie Original). Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Die Gebühr ist vorab zu überweisen. 

Wenn Sie die amtlich beglaubigten Kopien Ihrer Abschlussdokumente zur Vorlage im Inland benötigen, können Sie sich auch an die für Ihren Wohnort zuständige Kommunalverwaltung wenden. 

Falls Sie die amtlich beglaubigten Kopien im Ausland verwenden möchten, ist hierfür ausschließlich die Technische Hochschule Bingen zuständig. Beachten Sie bitte, dass für einige ausländische Staaten eine Legalisation der öffentlichen Urkunden nach dortigem Recht vorgeschrieben ist oder eine Echtheitsbescheinigung (Apostille) benötigt wird. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz.

Bei einigen Masterstudiengängen haben wir die Möglichkeit, auf dem Zeugnis die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin auszuweisen. Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss allerdings nicht in Deutschland erworben haben, muss Ihre Vorbildung erst von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz anerkannt werden. Den Antrag dafür stellen Sie bitte so früh wie möglich bei der Ingenieurkammer, da die Bearbeitungszeit dort bis zu vier Monate betragen kann. Wenn Sie den Anerkennungsbescheid rechtzeitig bei uns einreichen, können wir den Titel auf dem Zeugnis ausweisen.

Einen solchen Nachweis bekommen Sie bei der Exmatrikulation automatisch ausgestellt. Bitte bewahren Sie das Dokument sorgfältig auf, da Sie es spätestens zur Beantragung der Rente benötigen. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontenklärung.

Falls Sie das Dokument nicht mehr haben, melden Sie sich bitte beim Studierendensekretariat. Für eine erneute Ausstellung benötigen wir eine Kopie vom Personalausweis und Informationen, wann Sie bei uns studiert haben.

    Downloads

  • Antrag auf Zulassung als Gasthörer

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  • Antrag für die Ausstellung des Studierendenausweises in Papierform

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  • Meldung Wegeunfall

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  • Studentische Unfallanzeige

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  • Prozessübersicht Schwangerschaft und Mutterschutz

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